Nachhilfe kostenlos!

Voraussetzungen und Beantragung von Leistungen des Bildungspaket

Grundsätzlich können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in den Genuss der Förderung kommen, wenn sie Familien angehören, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Tipp: Sie beziehen keine der aufgeführten Sozialleistungen, weil Ihr Einkommen knapp über der Grenze liegt? Dann sollten Sie Kontakt zu Ihrem Jobcenter aufnehmen, denn Sie könnten wegen des Bildungs- und Teilhabebedarfs Ihres Kindes Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Dadurch wäre dann auch eine Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht möglich.

Im Saarland sind die Landkreise sowie der Regionalverband Saarbrücken die richtigen Ansprechpartner.

Eine weitere Voraussetzung für kostenlose Nachhilfe ist der pädagogische Bedarf: Es darf kein vergleichbares schulinternes Angebot bestehen und die Schule muss den Nachhilfebedarf schriftlich bestätigen. Bedarf ist gegeben, wenn Nachhilfe für das Erreichen eines wesentlichen Lernziels erforderlich ist. Das könnte z.B. die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe sein. Der Wunsch nach einem möglichst guten Zeugnis ist nicht ausreichend.

Beantragt werden die Leistungen beim Jobcenter. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.